Neustarthilfe: Wer und was wird gefördert?

Mit der in der Überbrückungshilfe III enthaltenen “Neustarthilfe” sollen auch Solo-Selbständige unterstützt werden, die bislang keine Fixkosten geltend machen konnten, aber trotzdem starke Umsatzeinbrüche verkraften mussten.

Die bisherige Erstattung von Fixkosten gemäß dem Fixkostenkatalog wird um eine einmalige Betriebskostenpauschale ergänzt. Diese Neustarthilfe können jene beantragen, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III sonst keine weiteren Kosten geltend machen.

Für wen gilt die Neustarthilfe?

Antragsberechtigt sind Solo-Selbständige, die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) zu mindestens 51 % aus ihrer selbständigen Tätigkeit erzielt haben!

  • Soloselbständige mit Teilzeitbeschäftigten (also insgesamt weniger als einem Vollzeitmitarbeiter) sind auch dann antragsberechtigt, wenn sie im Nebenerwerb tätig sind (s.u. Definition Solo-Selbstständigkeit).
  • Sog. unständig Beschäftigte können ebenfalls die Neustarthilfe beantragen. Damit wird insbesondere Schauspielerinnen und Schauspielern geholfen, die häufig sowohl Einkommen aus selbständiger Tätigkeit als auch aus unständiger Beschäftigung beziehen. Die Einkünfte aus unständiger Beschäftigung werden insoweit den Umsätzen aus Solo-Selbständigkeit gleichgestellt.
  • Die volle Betriebskostenpauschale wird gewährt, wenn der Umsatz der oder des Solo-Selbständigen während der sechsmonatigen Laufzeit Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem sechsmonatigen Referenzumsatz 2019 um mehr als 60 % zurückgegangen ist.

Wie wird gefördert?

  • Die Bedingungen der einmaligen Betriebskostenpauschale werden deutlich verbessert.
  • Sie wird auf 50 % des Referenzumsatzes verdoppelt. Der Referenzumsatz beträgt im Regelfall 50 % des Gesamtumsatzes 2019.
  • Damit beträgt die Betriebskostenpauschale normalerweise 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019.
  • Für Antragstellende, die ihre selbständige Tätigkeit erst ab dem 1. Januar 2019 aufgenommen haben, gelten besondere Regeln.
  • Maximale Höhe beträgt 7.500 Euro!

Für Sie ist es schwer abzuschätzen, welches Hilfsprogramm zu Ihnen passt? Kein Problem, wir beraten Sie gerne!

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