Hilfe für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft

Bei Corona-bedingten Veranstaltungsausausfällen, können im Rahmen der Überbrückungshilfe III rückwirkend für den Zeitraum März bis Dezember 2020 zusätzlich zu den übrigen förderfähigen Kosten auch ihre Ausfall- und Vorbereitungskosten geltend gemacht werden  Dabei sind sowohl interne projektbezogene ( z.B. Personalaufwendungen) als auch externe Kosten (etwa Kosten für beauftragte Dritte, z. B. Grafiker) förderfähig.

Darüber hinaus – außerhalb der Überbrückungshilfe III – ein Sonderfonds Kulturveranstaltungen geschaffen werden, der einen Wirtschaftlichkeitsbonus für Coronabedingt niedrig frequentierte Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals und Theateraufführungen vorsehen soll.

    • Davon sollen insbesondere auch hybride Kulturveranstaltungen profitieren, die sowohl in Präsenzform als auch online angeboten werden.
    • Im Rahmen des Sonderfonds soll es eine Art Ausfallsicherung für Kulturveranstaltungen geben, die für die Zeit ab Sommer 2021 geplant werden, aber dann später entgegen der Planungen Corona-bedingt doch abgesagt werden müssen.

Zu diesem Sonderfonds werden derzeit die Details erarbeitet. Sie werden das im Rahmen des Konjunkturpakets aufgelegte Programm NEUSTART KULTUR ergänzen, mit dem bereits eine Milliarde Euro für den Kulturbereich zur Verfügung gestellt wurde.

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