Die Neustarthilfe wurde erweitert und verbessert!
Mit dem neuen Programm Neustarthilfe Plus werden weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 unterstützt.
Dazu wurde der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) auf maximal € 4.500,00 für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu € 18.000,00 für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum erhöht.
Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne und stellen die erforderlichen Anträge.