Das neue Transparenzregister
Bereits am 27.06.2017 wurde in Deutschland ein sogenanntes Transparenzregister eingeführt. Zweck des Transparenzregisters ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zum 1. August 2021 tritt nun das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft. Wesentliche Neuerung ist die Umstellung des bisherigen Auffangregisters zu einem Transparenz-Vollregister. Damit enthält das Register künftig umfassendere Datensätze zu den wirtschaftlich Berechtigten in einem strukturierten einheitlichen Format. […]
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