Verlängerte Abgabefrist der Steuererklärung 2020

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 wurde verlängert.   

Für steuerberatende Steuerpflichtige hat sich die Abgabefrist bis 31. Mai 2022 verlängert.

Der Beginn des Zinslaufs beginnt ebenfalls erst ab dem 01. Juni 2022.

Dennoch sollten Sie uns die Steuerunterlagen rechtzeitig bringen und nicht bis zum letzten Moment warten. Auch Kapitalgesellschaften sollten ihre Unterlagen zeitnah bei uns einreichen, denn die Frist zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger wird vorerst nicht verlängert!

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