Gastronomiebetriebe sind von der Corona-Krise besonders betroffen. Um das Gastgewerbe auch weiter bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu unterstützen, soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz nun bis 31. Dezember 2022 gelten.
Der Bundestag stimmte dem dritten Steuerhilfe-Gesetz zu.
So gilt seit dem 1. Juli 2020 bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2022 für Speisen in der Gastronomie der ermäßigte Steuersatz von 7%. Getränke müssen weiterhin mit 19 Prozent besteuert werden.
Ein Überblick:
Zeitraum | 01.01.2021 – 31.12.2022 | Ab 01.01.2023 |
Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle | 7% | 19% |
Speisen Außerhausgeschäft (Imbiss/Lieferung/Abholung) | 7% | 7% |
Getränke (Grundsatz) | 19% | 19% |
Gastronomiebetriebe sind von der Corona-Krise besonders betroffen. Um das Gastgewerbe auch weiter bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu unterstützen, soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz nun bis 31. Dezember 2022 gelten.
Der Bundestag stimmte dem dritten Steuerhilfe-Gesetz zu.
So gilt seit dem 1. Juli 2020 bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2022 für Speisen in der Gastronomie der ermäßigte Steuersatz von 7%. Getränke müssen weiterhin mit 19 Prozent besteuert werden.