Umsatzsteuer: Sonderfall Gastronomie

Gastronomiebetriebe sind von der Corona-Krise besonders betroffen. Um das Gastgewerbe auch weiter bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu unterstützen, soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz nun bis 31. Dezember 2022 gelten.

Der Bundestag stimmte dem dritten Steuerhilfe-Gesetz zu.

So gilt seit dem 1. Juli 2020 bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2022 für Speisen in der Gastronomie der ermäßigte Steuersatz von 7%. Getränke müssen weiterhin mit 19 Prozent besteuert werden.

Ein Überblick:

Zeitraum01.01.2021 – 31.12.2022Ab  01.01.2023
Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle7%19%
Speisen Außerhausgeschäft (Imbiss/Lieferung/Abholung)7%7%
Getränke (Grundsatz)19%19%

Gastronomiebetriebe sind von der Corona-Krise besonders betroffen. Um das Gastgewerbe auch weiter bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu unterstützen, soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz nun bis 31. Dezember 2022 gelten.

Der Bundestag stimmte dem dritten Steuerhilfe-Gesetz zu.

So gilt seit dem 1. Juli 2020 bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2022 für Speisen in der Gastronomie der ermäßigte Steuersatz von 7%. Getränke müssen weiterhin mit 19 Prozent besteuert werden.

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