Überbrückungshilfe III PLUS

  • Die Beantragung der Überbrückungshilfe III PLUS ist nun gestartet.

Mit der Überbrückungshilfe III PLUS  unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin von der Corona- Pandemie betroffene Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen für den Zeitraum Juli bis September 2021.

Was ist neu?

  • Die „Restart-Prämie“: Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, können alternativ zur allgemeinen Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe  als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten erhalten.
  • Unternehmen wird es künftig erleichtert, durch gezielte Stabilisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen eine Insolvenz zu vermeiden. Ersetzt werden Gerichtskosten von bis zu € 20.000,00 pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
  • Weiter gefördert werden bauliche Maßnahmen und andere Investitionen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Digitalisierung.
Steuerberater
Steuerberaterin
Steuerberater

Haben Sie noch weitere Fragen?
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!