Steuerliche Vorteile für Freiberufler: Wichtige Tipps für 2023

Als Freiberufler in Karlsruhe und den umliegenden Regionen stehen Sie vor zahlreichen Herausforderungen. Eine der größten ist sicherlich die Steuerplanung und -optimierung. Denn im Gegensatz zu Angestellten, die ihre Lohnsteuer direkt vom Gehalt abgezogen bekommen, sind Freiberufler für die Berechnung, Absetzung und Zahlung ihrer eigenen Steuern verantwortlich.

Was bedeutet Freiberufler?

In Deutschland ist der Begriff „Freiberufler“ gesetzlich definiert und umfasst bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten, Künstler und viele mehr. Die Tätigkeiten von Freiberuflern sind meist wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch. Anders als Gewerbetreibende unterliegen Freiberufler nicht der Gewerbesteuer und müssen auch kein Gewerbe anmelden.

Steuerliche Grundlagen

Als Freiberufler müssen Sie die Einkommensteuer zahlen. Diese berechnet sich auf Grundlage Ihres zu versteuernden Einkommens. Zu beachten ist, dass Freiberufler selbst für die Berechnung und Abführung ihrer Einkommensteuer verantwortlich sind.

Umsatzsteuerpflicht

Auch die Umsatzsteuer ist für Freiberufler relevant. Sie müssen diese in der Regel auf ihre Leistungen erheben und an das Finanzamt abführen. Hierbei gibt es allerdings auch Ausnahmen, wie die Kleinunternehmerregelung, die Ihnen ermöglicht, auf die Umsatzsteuer zu verzichten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Einkommenssplitting bei Ehepartnern

Ehepartner, die beide freiberuflich tätig sind, können von der Möglichkeit des Einkommenssplitting profitieren. Dies bedeutet, dass das gesamte Einkommen beider Partner addiert und dann halbiert wird. Auf diese Weise kann der Steuersatz für beide Partner reduziert werden.

Buchführungspflicht

Eine weitere wichtige steuerliche Überlegung für Freiberufler ist die Buchführung. Im Gegensatz zu Kaufleuten sind Freiberufler in der Regel nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Sie können ihre Einkünfte durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.

Steuerliche Absetzbarkeit von Betriebsausgaben

Eine der größten Möglichkeiten zur Steueroptimierung für Freiberufler ist das Absetzen von Betriebsausgaben. Diese Ausgaben mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihre Steuerlast. Betriebsausgaben sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer freiberuflichen Tätigkeit entstehen. Sie reduzieren das zu versteuernde Einkommen und damit auch Ihre Steuerlast. Das bedeutet: Je mehr Betriebsausgaben Sie geltend machen, desto weniger Steuern zahlen Sie. Hier sind einige Beispiele für typische Betriebsausgaben:

  • Büromaterial und Arbeitsmittel: Alles, was Sie zur Durchführung Ihrer Tätigkeit benötigen, kann abgesetzt werden. Dazu gehören nicht nur Büromaterialien wie Papier und Stifte, sondern auch größere Anschaffungen wie ein Laptop oder ein Schreibtisch.
  • Fahrtkosten: Auch die Kosten für Fahrten zu Kunden oder zu Fortbildungen können Sie absetzen. Hierbei können Sie entweder die tatsächlichen Kosten absetzen oder die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer nutzen.
  • Fortbildungen: Kosten für Fortbildungen, die dazu dienen, Ihre beruflichen Kenntnisse zu erweitern oder auf dem neuesten Stand zu halten, sind ebenfalls absetzbar.
  • Kosten für ein Arbeitszimmer: Wenn Sie ein Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung haben, können Sie unter bestimmten Bedingungen auch diese Kosten absetzen.
  • Telefon- und Internetkosten: Sofern sie beruflich veranlasst sind, können Sie diese Kosten ebenfalls absetzen.

Vorsorgeaufwendungen

Vorsorgeaufwendungen sind Kosten, die Sie für Ihre eigene Absicherung aufwenden. Diese können Sie in gewissem Umfang steuerlich geltend machen:

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung können Sie in der Regel vollständig absetzen. Dies gilt sowohl für die Grundversorgung als auch für eventuell vorhandene Zusatzversicherungen.
  • Altersvorsorge: Freiberufler können Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einer privaten Rentenversicherung absetzen. Hier gibt es jedoch bestimmte Höchstgrenzen, die Sie beachten müssen.
  • Berufshaftpflichtversicherung: Auch die Beiträge für eine Berufshaftpflichtversicherung können Sie als Vorsorgeaufwendungen absetzen.
  • Arbeitslosenversicherung: Freiwillige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind ebenfalls absetzbar.

Diese Ausführungen zeigen, wie wichtig es ist, sich mit den steuerlichen Möglichkeiten als Freiberufler auseinanderzusetzen. Durch die Berücksichtigung von Betriebsausgaben und Vorsorgeaufwendungen können Sie Ihre Steuerlast erheblich reduzieren und Ihre finanzielle Situation verbessern. Bei Tritschler Pilz & Partner Steuerberater unterstützen wir Sie gerne dabei.

Steuerliche Fragen? Wir sind für Sie da!

Das Steuerrecht kann komplex und verwirrend sein, vor allem wenn Sie freiberuflich tätig sind. Doch Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Unsere Experten von Tritschler Pilz & Partner Steuerberater in Karlsruhe sind hier, um Ihnen zu helfen. Wir können Ihnen dabei helfen, Ihre Steuerlast zu minimieren und sicherzustellen, dass Sie alle Vorteile nutzen, die Ihnen als Freiberufler zur Verfügung stehen.

Haben Sie Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Betriebsausgaben? Sind Sie unsicher, wie Sie Ihre Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen können? Oder möchten Sie einfach nur sicher sein, dass Sie Ihre Steuern korrekt berechnen? Unabhängig von Ihrer Situation stehen wir bereit, um Ihnen zu helfen – egal, ob Sie in Karlsruhe, Bruchsal, Wörth am Rhein, Ettlingen, Rheinstetten, Durlach, Stutensee oder Eggenstein/Leopoldshafen ansässig sind.

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