COVID-19

Überbrückungshilfe III PLUS

Die Beantragung der Überbrückungshilfe III PLUS ist nun gestartet. Mit der Überbrückungshilfe III PLUS  unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin von der Corona- Pandemie betroffene Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen für den Zeitraum Juli bis September 2021. Was ist neu? Die „Restart-Prämie“: Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder […]

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Neustarthilfe PLUS für Juli bis September 2021

Die Neustarthilfe wurde erweitert und verbessert! Mit dem neuen Programm Neustarthilfe Plus werden weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 unterstützt. Dazu wurde der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) auf maximal € 4.500,00 für Soloselbstständige und

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Hilfe für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft

Bei Corona-bedingten Veranstaltungsausausfällen, können im Rahmen der Überbrückungshilfe III rückwirkend für den Zeitraum März bis Dezember 2020 zusätzlich zu den übrigen förderfähigen Kosten auch ihre Ausfall- und Vorbereitungskosten geltend gemacht werden  Dabei sind sowohl interne projektbezogene ( z.B. Personalaufwendungen) als auch externe Kosten (etwa Kosten für beauftragte Dritte, z. B. Grafiker) förderfähig. Darüber hinaus – außerhalb der Überbrückungshilfe III – ein Sonderfonds Kulturveranstaltungen geschaffen werden, der

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Neustarthilfe: Wer und was wird gefördert?

Mit der in der Überbrückungshilfe III enthaltenen “Neustarthilfe” sollen auch Solo-Selbständige unterstützt werden, die bislang keine Fixkosten geltend machen konnten, aber trotzdem starke Umsatzeinbrüche verkraften mussten. Die bisherige Erstattung von Fixkosten gemäß dem Fixkostenkatalog wird um eine einmalige Betriebskostenpauschale ergänzt. Diese Neustarthilfe können jene beantragen, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III sonst keine weiteren Kosten geltend machen. Für wen gilt die

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Überbrückungshilfe III – Ein Überblick

Unternehmen, Solo-Selbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler sollen mit der Überbrückungshilfe III unterstützt werden. Gerade die Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Der Förderzeitraum umfasst den November 2020 bis Juni 2021.

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